Das Wettbewerbsrecht verfolgt vor allem das Ziel, einen fairen Wettbewerb herzustellen.
Im Wesentlichen ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Es gibt aber zahlreiche weitere Gesetze wie z.B. Pkw-EnVKV, TMG, PAngV, HWG, UKlaG, AMG, InformationspflichtenVO, die zu beachten sind. Für die unterschiedlichen Branchen sind spezielle Vorschriften und auch Rechtsprechung einschlägig und zu beachten.
Um Abmahnungen und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, berate ich meine Mandanten bereits im Vorfeld und überprüfe Werbemaßnahmen und Marketingstrategien schon vor einer Veröffentlichung. Dabei wird häufig eng mit beauftragten (Werbe-)Agenturen zusammengearbeitet, um eine schnelle Umsetzbarkeit zu ermöglichen. Auch kurze Bearbeitungszeiten können gewährleistet werden.
Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, unterstütze ich meine Mandanten bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung bzw. Klage.
Aber auch Unternehmen, die sich im Wettbewerb durch rechtswidrige Maßnahmen der Mitbewerber eingeschränkt oder benachteiligt fühlen, werden unterstützt.
Ich berate und vertrete Sie bei allen Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes / Wettbewerbsrecht.
Ein Auszug der Tätigkeiten im Bereich des Wettbewerbsrechts:
allgemeine Beratung
Erstellung von Abmahnungen
Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Prüfung von Werbemaßnahmen und Marketingstrategien
Erstellung und Prüfung von AGB
Internetshopprüfung
Webseitencheck
Vertragsverhandlungen / Vergleichsverhandlungen
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