Das sog. Fotorecht oder auch Bildrecht ist an sich kein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr fallen diese weitläufig gebrauchten Begriffe unter das Urheberrecht oder auch Persönlichkeitsrecht und beschäftigen sich mit den Rechten der Urheber und auch mit den auf den Bildern gezeigten Personen.
Was hat der Fotograf bei der Fertigung der Fotografien zu beachten?
Der Fotograf hat bereits bei der Erstellung und bei der Veröffentlichung der Fotografien eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten. Er muss sich beispielsweise mit der Frage beschäftigen, ob die Gebäude oder auch Personen, die auf den Bildern zu sehen sind ohne weitere Einwilligungen abgebildet, verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen.
Recht am eigenen Bild
Auch wenn eine Einwilligung in die Verbreitung oder Zurschaustellung der Bilder durch die Abgebildeten vorliegt, gibt es in der Praxis häufig Streitigkeiten über die Reichweite der erteilten Einwilligung.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung berate und vertrete ich Fotografen, Fotoagenturen und Models bei der Vertragsgestaltung, um eine rechtssichere Nutzung von den erstellten Werken sicherzustellen. Meinen Mandanten stehe ich auch zuverlässig und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und in Gerichtsprozessen zur Seite.
Zu den Tätigkeiten im Bereich des "Fotorechts" zählt insbesondere:
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