Der Schutz von Daten ist heute nicht nur ein Thema der Erfüllung rechtlicher Anforderungen, sondern ein Qualitätsmerkmal eines jeden Unternehmens.
Bei einer "Datenpanne" droht, neben behördlichen Sanktionen und ggf. Schadensersatzansprüchen von Betroffenen, ein enormer Imageverlust eines Betriebes.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem sind oder gespeichert werden sollen.
Die Regeln der DSGVO und die des Bundesdatenschutzgesetzes haben nicht nur große Unternehmen, sondern alle Unternehmensgrößen - auch Einzelunternehmer, Freiberufler und auch gemeinnützige Vereine - zu beachten.
Durch die Gültigkeit der DSGVO treffen die verantwortliche Stelle der Datenverarbeitung mehr Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Auch die Dokumentationspflichten sind umfangreicher geworden.
Meine Mandanten berate und unterstütze ich bei rechtlichen Fragestellungen des Datenschutzes.
Ein Auszug über die Tätigkeiten im Bereich des Datenschutzrechts:
allgemeine Beratung
Prüfung von Einwilligungserklärungen im Sinne der DSGVO (und UWG)
Prüfung von Datenschutzerklärungen
Erstellung von Datenschutzerklärungen
Beratung Newsletter-Marketing
Prüfung / Erstellen von Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO)
Prüfung der Erforderlichkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Webseitenüberprüfung / Shopprüfung hinsichtlich wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Anforderungen
Beratung Social Media Marketing und DSGVO
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