Damit die Bewerbung Ihrer Waren bzw. Dienstleistungen nicht nur bei der Zielgruppe gut ankommt und den Absatz fördert, sondern zugleich auch rechtssicher ist, gilt es einige Rechtsvorschriften zu beachten.
Um Abmahnungen und/oder teure Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld zu vermeiden, überprüfe ich Ihre Werbemaßnahmen und Marketingstrategien vor einer Veröffentlichung.
Sollte Ihre Werbemaßnahme bereits angegriffen worden sein, unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung bzw. Klage.
Bei der Prüfung von Werbemaßnahmen ist auch immer der Werbekanal (Print, Social Media, Internet) und seine speziellen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei in der Beratung und Vertretung von Autoverkäufern und Autohäusern oder die betreuenden Agenturen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften der PKW-EnVKV. Bei der Bewerbung neuer Kraftfahrzeuge gilt es die Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und Effizienzklasse im Sinne der PKW-EnVKV richtig umzusetzen.
Ein Auszug über die Tätigkeiten im Bereich des Werberechts:
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