Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt auch Ärzte, Heilpraktiker und andere Anbieter von Gesundheitsprodukten oder Behandlungsmethoden ab.
Häufige Gründe der Abmahnung sind vermeintliche weit übertriebene und/oder nicht belegbare Wirkungsbehauptungen der beworbenen Produkte oder Behandlungsmethoden.
Diese Werbebehauptungen seien irreführend und grob täuschend im Sinne des Wettbewerbsrechts, so der Verband Sozialer Wettbewerb e.V..
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kostem für die Abmahnung zu begleichen.
Der Abmahnung wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Nach Abgabe einer solchen besteht eine vertragliche Beziehung zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.. Im Falle eines weiteren Verstoßes kann daraus eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden, die dem Verband zu Gute kommt.
Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben.
Sollten Sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Betracht ziehen, müssen vorab alle Vorkehrungen getroffen werden, damit es nicht zu einem Verstoßfall kommt. Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn der Verstoß im Internet erfolgte.
Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung Kontakt zu mir aufnehmen.
Eine Beratung kann unkompliziert schnell auch bundesweit erfolgen.
Ich habe bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. beraten und vertreten.
Die erste Kontaktaufnahme ist mit keinen Kosten für Sie verbunden.
Die für eine weitere Beratung oder Vertretung anfallenden Kosten, teile ich Ihnen vor einer Mandatierung mit.
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