Wenn Sie den Weg hierher gefunden haben, haben Sie sich sinnvollerweise schon Gedanken darüber gemacht, dass Sie den Namen Ihres Unternehmens, Ihr Logo bzw. Ihren Produktnamen schützen lassen sollten.
Im Rahmen einer individuellen Beratung schildern Sie mir genau Ihr Anliegen.
Wir klären, ob das Zeichen überhaupt eingetragen werden kann und für welche Waren und Dienstleistungen und für welchen räumlichen Geltungsbereich die Marke sinnvollerweise eingetragen werden sollte.
Vor der Anmeldung einer Marke ist es sinnvoll, sicherzustellen, dass es nicht bereits ein identisches oder ähnliches Kennzeichen gibt. Eine Markenrecherche gibt Auskunft darüber, ob die Anmeldung bzw. Verwendung der Marke Rechte Dritter verletzen würde.
Nach Klärung der oben genannten Punkte, übernehme ich für Sie die Stellung des Antrages beim Markenamt und führe den nötigen Schriftverkehr.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) prüft dann, ob Eintragungshindernisse vorliegen.
Informationen zu dem Ablauf einer Markenanmeldung erhalten Sie auch auf den Seiten des DPMA oder des EUIPO.
Für eine Markenanmeldung kann in der Regel eine Pauschale für die anwaltliche Vergütung vereinbart. Ob dies sinnvoll ist, kann individuell im Vorfeld abgesprochen werden. Die entstehenden Kosten teile ich Ihnen vor der Mandatserteilung mit.
Neben den Anwaltsgebühren fallen amtliche Gebühren an. Die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) belaufen sich auf 300 € (290 € bei einer online Anmeldung) für die Anmeldung einer nationalen Marke für drei Warenklassen und weitere 100 € für jede weitere Warenklasse.
Die Anmeldegebühr einer Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für eine Warenklasse liegt bei 850 €. Die Gebühr für die zweite Klasse beträgt 50 € und ab der dritten Klasse 150 € je Klasse.
Sprechen Sie mich an. In einem ersten Beratungsgespräch können die anfallenden Kosten genau geklärt werden.
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