Das Urheberrecht regelt das Verhältnis des Urhebers und seinen Rechtsnachfolgern zu einem Werk. Grundsätzlich ist die Nutzung eines fremden Werkes nur mit Zustimmung des Urhebers möglich.
Gerade im Internet werden schnell und einfach Texte, Bilder und andere Werke kopiert und für eigene Zwecke verwendet. Hier stehen auf der einen Seite die Urheber, die eine Unterlassung der Verwendung durchsetzen und eine Entschädigung erzielen möchten. Auf der anderen Seite steht der Verwender, der sich vielfach fragt, ob hier nicht doch die Grenzen des Urheberrechts eingreifen und die Verwendung möglich war und er zu Unrecht in Anspruch genommen wurde.
Ich berate und vertrete sowohl die Urheber bzw. deren Rechtsnachfolger als auch Adressaten von Abmahnungen.
Ein Auszug über die Tätigkeiten im Bereich des Urheberrechts:
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