"Recht haben" bedeutet leider nicht immer zwangsläufig auch "Recht bekommen". Wichtig ist mir, dass meine Mandanten fair über alle Risiken und Möglichkeiten aufgeklärt und die anfallenden Kosten von Anfang an transparent dargestellt werden.
Erste Anfrage
Für die erste allgemeine Anfrage per E-Mail oder Telefon fallen natürlich keine Kosten für Sie an.
Außergerichtliche Vertretung
Das Anwaltshonorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem Gegenstandswert.
Natürlich ist zum Zwecke der Kostentransparenz auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich. Je nach Fallgestaltung kann eine pauschale Vergütung oder auch eine
Abrechnung nach einem festen Stundensatz vereinbart werden.
Prozessvertretung
Nach der Bundesrechtsanwaltsverordnung ist es Rechtsanwälten untersagt, in einem Gerichtsverfahren geringere Gebühren zu vereinbaren oder zu fordern, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht.
In einem Prozess wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Welche Gebühren und Kosten entstehen werden, zeige ich meinen Mandanten bereits im Vorfeld auf.
Über die Prozesskosten können Sie sich vorab auch selbst unter folgendem Link informieren:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führe ich gerne nach entsprechender Vereinbarung eine Deckungsanfrage für Sie durch. Wird die Kostenübernahme bestätigt, erfolgt der Ausgleich des Honorars unmittelbar zwischen mir und Ihrer Versicherungsgesellschaft. Kostenschuldner beleibt jedoch stets der Mandant.
Weitere Informationen zu Vergütungsfragen können Sie auch der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer entnehmen
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