Werberecht für Praxis / Ärzte / Heilberufe

Das Werberecht für Heilberufe hat sich in den letzten Jahren sehr gelockert. Allerdings gibt es noch eine Vielzahl von Gesetzen, die es zu beachten gilt.

 

Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist bei der Werbung für Arztpraxen, Ärzte und anderer Heilberufe auch das Heilmittelwerberecht (HWG) und das ärztliche Standesrecht (Berufsordnung) zu beachten. Richtet  sich die Werbung an Patienten sind strengere Maßstäbe anzusetzen als bei der Werbung gegenüber einem Fachpublikum.

 

Werden die Vorschriften nicht beachtet kann von der Konkurrenz, Ärztekammern oder anderen Verbänden abgemahnt werden.

 

Gerne berate ich Sie bei der Entwicklung von Werbemaßnahmen oder überprüfe diese.

 

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, vertrete ich Sie zuverlässig.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

Olympische Straße 10

14052 Berlin

 

Telefon 030 32301590

E-Mail:

h.vollprecht@sievers-kollegen.de

 

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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