Manchmal geht eine Berichterstattung in den Medien zu weit.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen stellen sich häufig die Frage, wie weit eine Berichterstattung überhaupt gehen darf. Was muss hingenommen werden, gegen welche Äußerungen kann man sich wehren. Muss der Journalist vor der Haustür bzw. in den Büroräumen überhaupt geduldet werden? Welche Möglichkeiten gibt es, eine Berichterstattung zu verhindern bzw. den Inhalt zu beeinflussen?
Aber auch Medienunternehmen oder Autoren selbst stellen sich schon während der Recherchephase oft die Frage, welche Grenzen zu beachten sind.
Immer besorgniserregender wird der Bereich der Persönlichkeits- bzw. Ehrverletzung im Internet. Gerade Jugendliche werden oft Opfer von Hetzjagden im Internet (Mobbing im Internet). Dies kann geschehen durch Einstellung von Fotografien oder anderer Bildaufnahmen und/oder durch falsche Behauptungen.
Im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts vertrete ich sowohl Medienunternehmen und Autoren als auch Betroffene.
Ein Auszug der Tätigkeiten im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts:
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