Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Bewerbung einer Magnetfeldtherapie

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt auch Anbieter/innen von Magnetfeldtherapien ab. 

 

So werden Werbeaussagen mit Wirkungsbehauptungen für diese Therapie angriffen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. ist der Ansicht, dass eine derartig beworbene Magnetfeldtherapie zur Irreführung geeignet sei. Die angesprochenen Verkehrskreise würden die Werbung dahin verstehen, dass mit Hilfe des Behandlungsverfahrens die aufgeführten Wirkungen auf den menschlichen Körper erzielt werden können. Die Aussagen seien aber nicht nachgewiesen. Daher läge ein Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG, 4 Abs. 2 MPG vor.

 

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 178,50 € zu begleichen.

 

Der Abmahnung wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Da lediglich ein geringer Betrag gefordert wird, geben viele Abgemahnten oft unüberlegt die geforderte Erklärung ab. Nach einer Abgabe besteht eine vertragliche Beziehung zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.. Im Falle eines weiteren Verstoßes kann aus diesem Unterlassungsvertrag eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Häufig ist den Unterlassungsschuldner gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sich aus einem derartigen Vertrag ergeben. 

 

Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und ohne Beratung abgeben. In einer Beratung wird Ihnen genau erläutert, welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben und ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber doch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

 

Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung zu mir Kontakt aufnehmen. Eine Beratung kann unkompliziert schnell bundesweit erfolgen. Zusammen mit meinen Kollegen haben wir bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. beraten und vertreten.

 

Über die anfallenden Kosten werde ich Sie gleich zu Mandatsbeginn informieren.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

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14052 Berlin

 

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