Abmahnung durch Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)

Satzungszweck des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin ist nach eigenen Angaben „unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität im Interesse der Allgemeinheit, der gewerblichen Unternehmen, der freiberuflich Tätigen sowie der Verbandsmitglieder zu bekämpfen und Gewerbetreibende durch Aufklärung und Beratung mit dem Wettbewerbsrecht vertraut zu machen und auf dessen Einhaltung hinzuwirken".

 

Der Verband mahnt vermeintliche oder tatsächliche Wettbewerbsverstöße ab.

 

In den Abmahnungen des Verbandes werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kostenrechnung gefordert. Da „nur" ein geringer Betrag geltend gemacht wird, sind viele Betroffene geneigt, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne eine weitere Prüfung zu unterzeichnen und den Kostenbeitrag zu überweisen.

 

Es muss aber berücksichtigt werden, dass durch die Abgabe der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. geschlossen wird und im Falle eines zukünftigen Verstoßes die vereinbarte Vertragsstrafe gefordert wird. 

 

Die Vertragsstrafe kommt dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. selbst zugute. Daher ist in derartigen Fällen auch immer darüber nachzudenken, ob man nicht doch ein gerichtliches Eilverfahren oder ein Hauptsacheverfahren in Kauf nehmen sollte, um keine vertraglichen Abhängigkeiten entstehen zu lassen.

 

Im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder auch einer gerichtlichen Verurteilung, sollten Sie alle Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu einem zukünftigen Verstoßfall kommt. Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere dann, wenn der Verstoß im Internet erfolgte. Von der Unterlassungsverpflichtung sind nämlich auch Beseitigungspflichten umfasst. Diesen nachzukommen, ist gerade im Internet nicht immer einfach. Gerne berate ich Sie auch dahingehend.

 

Geben Sie nicht ungeprüft und ohne Berücksichtigung der gesamten Umstände die geforderte Unterlassungserklärung ab.

 

Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung Kontakt zu mir aufnehmen.

 

Eine Beratung kann unkompliziert schnell auch bundesweit erfolgen. Ich habe bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. beraten und vertreten. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

Olympische Straße 10

14052 Berlin

 

Telefon 030 32301590

E-Mail:

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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