Auch der Blog ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt diverse rechtliche Grundlagen, die ein Blogger beachten muss.
Blogger, die mit ihrem Blog auch geschäftliche Ziele verfolgen und/oder ein redaktionelles Angebot enthalten, müssen über ein Impressum verfügen. Auf ein Impressum kann nur verzichtet werden, wenn der Blog ausschließlich private oder familiäre Zwecke verfolgt.
Dies wird selten der Fall sein, so dass im Zweifel zu dem Vorhalten eines Impressums geraten werden muss.
Betreffend der Platzierung des Impressums, sollten auch Blogger dafür Sorge tragen, dass das Impressum "leicht erkennbar" und "unmittelbar erreichbar" ist - so sieht es das Gesetz vor. Das bedeutet, Sie sollten die Seite auch mit "Impressum" oder eindeutigen Begriffen betiteln.
Unmittelbar erreichbar ist das Impressum, wenn es von jeder Seite des Blogs mit 2 Klicks erreichbar ist. Es sollte auch beachtet werden, dass diese Grundsätze auch bei der Darstellung auf mobilen Endgeräten beachtet werden.
Auch der Blogger hat die Rechte anderer Urheber zu beachten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, keine fremden urheberrechtlich geschützten Werke zu veröffentlichen, ohne die Einwilligung des Urhebers zu haben.
Schnell ist im Blog ein Foto einer fremden Person gepostet oder es wird sich negativ über andere geäußert. Das dadurch häufig die Persönlichkeitsrechte eines Dritten verletzt werden, wird dabei häufig außeracht gelassen.
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