Fotorecht / Bildrecht

Das sog. Fotorecht oder auch Bildrecht ist an sich kein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr fallen diese weitläufig gebrauchten Begriffe unter das Urheberrecht oder auch Persönlichkeitsrecht und beschäftigen sich mit den Rechten der Urheber und auch mit den auf den Bildern gezeigten Personen.

 

Was hat der Fotograf bei der Fertigung der Fotografien zu beachten?

 

Der Fotograf hat bereits bei der Erstellung und bei der Veröffentlichung der Fotografien eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten. Er muss sich beispielsweise mit der Frage beschäftigen, ob die Gebäude oder auch Personen, die auf den Bildern zu sehen sind ohne weitere Einwilligungen abgebildet, verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen.

 

Recht am eigenen Bild

 

Auch wenn eine Einwilligung in die Verbreitung oder Zurschaustellung der Bilder durch die Abgebildeten vorliegt, gibt es in der Praxis häufig Streitigkeiten über die Reichweite der erteilten Einwilligung.

 

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung berate und vertrete ich Fotografen, Fotoagenturen und Models bei der Vertragsgestaltung, um eine rechtssichere Nutzung von den erstellten Werken sicherzustellen. Meinen Mandanten stehe ich auch zuverlässig und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und in Gerichtsprozessen zur Seite.

 

Zu den Tätigkeiten im Bereich des "Fotorechts" zählt insbesondere:

 

  • allgemeine Beratung 
  • Verfassen einer Abmahnung bei Verstoß gegen das Urhebergesetz oder Verletzung gegen das Recht am eigenen Bild/Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen 
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen 
  • Vertragsgestaltung
    • Model-Vertrag (auch TFP-Vertrag) 
    • Verträge für Fotografen
    • Verträge mit Auftraggebern
    • Verträge mit Agenturen (Bild- oder Model-Agenturen)
    • Property Release Verträge
  • Vertragsverhandlungen / Vergleichsverhandlungen 
  • außergerichtliche Vertretung
  • Prozessvertretung

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

Olympische Straße 10

14052 Berlin

 

Telefon 030 32301590

E-Mail:

h.vollprecht@sievers-kollegen.de

 

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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