Einstweilige Verfügung nach einer Markenverletzung

Ein gerichtliches Verfahren dauert bis zu einer Entscheidung in der Regel sehr lange. In dieser Zeit müsste der Inhaber einer Marke eine Verletzung seiner Rechte lange hinnehmen.

 

Durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren besteht die Möglichkeit, auf schnellem Wege sein Recht vorläufig durchsetzen zu lassen.

 

Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zunächst die Eilbedürftigkeit. Wann diese durch Zeitablauf nicht mehr gegeben ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.

 

Im Falle des Vorliegens der Dringlichkeit entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. 

 

Der Antragsteller muss seinen Anspruch lediglich glaubhaft machen.

 

Nach Erlass der einstweiligen Verfügung kann der Antragsgegner Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Gleichwohl hat dieser Widersoruch keien aufschiebende Wirkung. Um nicht die Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu riskieren, muss man sich an den Beschluss des Gerichtes halten.

 

Kann man schon im Vorfeld mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen, ist zu prüfen, ob die Hinterlegung einer sog. Schutzschrift sinnvoll ist.

 

Um ein Hauptsacheverfahren zu vermeiden, kann die vorläufige Regelung der einstweiligen Verfügung durch eine Abschlusserklärung anerkannt werden. Die einstweilige Verfügung stellt nämlich nur einen vorläufigen Titel dar. Durch die Abgabe der Abschlusserklärung entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsachenklage. Vor Abgabe der Abschlusserklärung fordert der Gläubiger den Schuldner oft durch ein sog. Abschlussschreiben auf, innerhalb einer bestimmten Frist, die vorläufige Regelung der einstweiligen Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen.

Hat ein Rechtsanwalt das Schreiben für den Gläubiger verfasst, entstehen – sofern eine ausreichende Wartezeit zwischen Zustellung der einstweiligen Verfügung und Abschlussschreiben eingehalten wurde - erneut Kosten, die der Schuldner zu tragen hat. Daher sollten Sie nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung sofort prüfen, welche Maßnahmen sinnvollerweise zu ergreifen sind.

 

Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten oder möchten durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren Ihre Rechte durchsetzen, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Helen Vollprecht

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Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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