Abmahung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Bewerbung einer Kryolipolyse - Behandlung

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt Anbieter/innen von Kryolipolyse-Behandlungen ab. 

 

So werden beispielsweise die Aussagen "Methode zur Fettreduzierung" angriffen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. ist der Ansicht, dass eine derartig beworbene Kryolipolyse-Behandlung weit übertrieben und zur Irreführung geeignet sei. Die Aussagen seien jedoch nicht wissenschaftlich hinreichend gesichert. Daher läge ein Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG, 4 Abs. 2 Nr. 1, 2 MPG vor.

 

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten für die Abmahnung zu begleichen.

 

Der Abmahnung wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Da lediglich ein geringer Betrag gefordert wird, geben viele Abgemahnten oft unüberlegt die geforderte Erklärung ab. Nach einer Abgabe besteht eine vertragliche Beziehung zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.. Im Falle eines weiteren Verstoßes kann aus diesem Unterlassungsvertrag eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Häufig ist den Unterlassungsschuldner gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sich aus einem derartigen Vertrag ergeben. 

 

Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und ohne Beratung abgeben. In einer Beratung wird Ihnen genau erläutert, welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben und ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber doch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

 

Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung zu Kontakt aufnehmen. Eine Beratung kann unkompliziert schnell auch bundeweit. Ich habe bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. beraten und vertreten.

 

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Über die anfallenden Kosten werde ich Sie gleich zu Mandatsbeginn informieren.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

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14052 Berlin

 

Telefon 030 32301590

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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