Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Bewerbung einer Akupunkturbehandlung

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt auch Anbieter/innen von Akupunkturbehandlungen ab. 

 

Es werden Werbeaussagen mit positiven Wirkungsbehauptungen für diese Behandlung angriffen.

 

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. meint, dass eine derartig beworbene Akupunkturbehandlung zur Irreführung geeignet sei. Die angesprochenen Verkehrskreise würden die Werbung dahin verstehen, dass mit Hilfe des Behandlungsverfahrens die aufgeführten Wirkungen auf den menschlichen Körper erzielt und angesprochene Beschwerden wirkungsvoll behandelt werden können. Die Aussagen seien aber nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Daher läge ein Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG vor.

 

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert die Abgemahnten auf, innerhalb einer kurz gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und doe Kosten für die Abmahnung auf das Konto des Verbandes zu zahlen.

 

Da lediglich geringe Abmahnkosten gefordert werden, geben viele Adressaten einer Abmahnung unüberlegt die geforderte Erklärung ab. Nach einer Abgabe besteht eine vertragliche Beziehung zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.. Kommt es zu einem zukünftigen Verstoß kann aus diesem Unterlassungsvertrag eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Häufig ist den Unterlassungsschuldner nicht bewusst, welche Verpflichtungen sich aus einem derartigen Unterlassungsvertrag ergeben. 

 

Adressaten einer Abmahnung sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und ohne Beratung abgeben. In einer Beratung wird Ihnen genau erläutert, welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben und, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben oder aber doch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

 

Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung Kontakt aufnehmen. Eine Beratung kann unkompliziert, schnell und auch bundesweit erfolgen. Ich habe bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. beraten und vertreten.

 

Über die anfallenden Kosten werde ich Sie gleich zu Mandatsbeginn informieren.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

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14052 Berlin

 

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