Abmahnung durch die DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell sieht sich als unabhängiges Forum für Umweltorganisationen, Politiker und Entscheidungsträger aus der Wirtschaft.

 

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein im Vereinsregister und in der beim Bundesamt für Justiz geführten Liste qualifizierter Einrichtungen im Sinne des § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragener Verein und damit im Sinne des Wettbewerbsrecht klagebefugt.

 

Was mahnt die Deutsche Umwelthilfe e.V. ab?

 

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. mahnt vermeintliche oder tatsächliche Wettbewerbsverstöße gegen die Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) ab. Betroffene sind u.a. Autohändler, Kfz-Betriebe, Möbelhäuser, Immobilienmakler und Verkäufer von Haushaltsgeräten.

 

Gefordert wird die Abgabe eine Unterlassungserklärung und die Erstattung einer Kostenrechnung. Da diese „nur" einen Betrag in Höhe von meist 227,50 € aufweist, sind viele Betroffene geneigt, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Kostenbeitrag zu begleichen.

 

Zu bedenken ist aber, dass durch Unterzeichnung dieser Erklärung ein Vertrag mit der Deutschen Umwelthilfe geschlossen wird und im Falle eines Verstoßes die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird.

 

Die Vertragsstrafe kommt dem Deutschen Umwelthilfe e.V. selbst zugute. Daher ist in derartigen Fällen auch immer darüber nachzudenken, ob man nicht doch ein gerichtliches Eilverfahren oder ein Klageverfahren in Kauf nehmen sollte, um keine vertraglichen Abhängigkeiten entstehen zu lassen.

 

Es kann nur davor gewarnt werden, ungeprüft und vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder auch einer Verurteilung, sollten Sie alle Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu einem weiteren Verstoßfall kommt. Hier gilt es, einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere, wenn der Verstoß im Internet erfolgte. on der Unterlassungsverpflichtung sind auch Beseitigungspflichten umfasst. Diesen nachzukommen, ist gerade im Internet nicht immer einfach. Gerne berate ich Sie auch dahingehend.

 

Geben Sie nicht ungeprüft und ohne Berücksichtigung der gesamten Umstände die geforderte Unterlassungserklärung ab.

 

Gerne können Sie nach Erhalt einer Abmahnung, Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung zu mir Kontakt aufnehmen. Eine Beratung kann unkompliziert schnell und bundesweit erfolgen. Zusammen mit meinen Kollegen haben wir bereits viele Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. beraten und vertreten.

 

Nach dem Erhalt einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. berate und vertrete ich Sie gerne.

 

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Helen Vollprecht

c/o

Sievers & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei

 

Olympische Straße 10

14052 Berlin

 

Telefon 030 32301590

E-Mail:

h.vollprecht@sievers-kollegen.de

 

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Rechtsanwältin Helen Vollprecht - Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz - c/o Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei, Olympische Straße 10, 14052 Berlin

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